Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Kleinunternehmer können gem. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Zweck der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist die Verwaltungsvereinfachung bei Unternehmen, die gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

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Batzi aus Bayern mit Sitz in der schönen Stadt München.

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