Nov 4
Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG
Kleinunternehmer können gem. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
via iyotta.de
Zweck der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist die Verwaltungsvereinfachung bei Unternehmen, die gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
