Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Kleinunternehmer können auf Basis der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Die Kleinunternehmerregelung gewährt ein Wahlrecht, das in der Regel auf Anfrage des Finanzamts zu Beginn der Selbständigkeit ausgeübt wird. Verwirrrung stiftet oft die Rechnung der Kleinunternehmer, da diese ohne Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen ist (Muster).

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Batzi aus Bayern mit Sitz in der schönen Stadt München.

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