Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Kleinunternehmer können auf Basis der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Die Kleinunternehmerregelung gewährt ein Wahlrecht, das in der Regel auf Anfrage des Finanzamts zu Beginn der Selbständigkeit ausgeübt wird. Verwirrrung stiftet oft die Rechnung der Kleinunternehmer, da diese ohne Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen ist (Muster).

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Tipp:
Sie sollten nicht nur bei der eigenen Rechnungsstellung, sondern insbesondere auch bei den Rechnungen, die Sie auf dem elektronischen Wege erhalten, auf deren Möglichkeit zur Vorsteuerabzugsberechtigung achten.

Heutzutage wird es immer schwerer, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen. Man braucht schon fast ein Studium für alle Angaben, die in einer Rechnung enthalten sein müssen.

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Batzi aus Bayern mit Sitz in der schönen Stadt München.

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